Um beim späteren Ausfüllen aller benötigten Formulare keine Fehler zu machen, würden wir Ihnen zur Einholung Ihrer Krankenakte raten. Gesetzlich krankenversicherte Personen können Ihre Krankenakte in der Regel kostenfrei bei Ihrer Krankenkasse und kassenärztlichen Vereinigung (abhängig vom Bundesland) anfordern. Verwenden Sie hierzu gerne die unten verlinkten Musterbriefe. Beim Versenden dieser Musterbriefe sollte eine Kopie Ihres Personalausweises und Ihrer Krankenkassenkarte beigelegt werden. Wenn Sie in den letzten 5-10 Jahren die Krankenkasse gewechselt haben oder in ein anderes Bundesland gezogen sind, sollte ebenfalls das vorherige Instiut angefragt werden. Privatversicherte haben oftmals bereits alle Rechnungn vorliegen, sollten aber Ihre gesammelte Krankenakte ebenfalls bei Ihrem Krankenversicherer anfordern.
Sobald Sie Ihre Krankenunterlagen erhalten haben, stellt sich die Frage, wie hiermit umzugehen ist. Grundsätzlich sind die letzten 5 Jahre relevant. Bei Krankenhausaufenthalten (ambulant sowie stationär), Operationen und sogar psychischen Erkrankungen wird teilweise sogar bis zu 10 Jahre nach hinten abgefragt.
In der Krankenakte finden Sie eine Auflistung der abgerechneten Diagnosen beziehungsweise ICD-Codes der letzten 5-10 Jahre. Diese wären für die Risikovoranfrage in Form von Zusatzangaben näher zu erklären. Weiter unten finden Sie eine Weiterleitung zum Informationsportal gesund.bund, mit dem Sie die ICD-Codes in die tatsächlichen Erkrankungen übersetzen können.
Sonderfall chronische/ dauerhafte Erkrankungen
Einige Erkrankungen, wie beispielsweise Allergien oder Deformitäten heilen ohne spezielle Maßnahmen in der Regel nicht aus. Diese wären bei einigen Versicherern mit anzugeben, auch wenn diesbezüglich keine Arztbesuche innerhalb des eigentlichen Abfragezeitraums stattfanden. Falls Sie Kenntnis von solchen Diagnosen in Ihrer Krankengeschichte haben, sollten Sie diese ebenfalls bei der Risikovoranfrage beachten.
Schauen Sie sich gerne die beiden untenstehenden Infovideos zur Bearbeitung von Krankenunterlagen und zum Umgang mit falschen Abrechnungen an.
Sobald Sie Ihre Krankenakten gesichtet haben, sollten Sie sich an das Ausfüllen der Formulare machen. Folgende Unterlagen wären für die Risikovoranfrage zwingend notwendig:
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