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Versicherungen für Beamtenanwärter

Der Einstieg in die Beamtenlaufbahn bringt nicht nur neue berufliche Perspektiven, sondern auch spezielle Anforderungen an Ihre Absicherung mit sich. Viele gesetzliche Regelungen greifen bei Beamten nur eingeschränkt oder gar nicht – deshalb ist eine gezielte Auswahl an Versicherungen besonders wichtig.

Versicherungen für Beamtenanwärter

Das Wichtigste in Kürze

Inhalt

Wieso wir?

Sie können unserer Kompetenz vertrauen!

Versicherungen für Beamtenanwärter: Was Sie jetzt wissen müssen

Mit dem Beginn des Beamtenverhältnisses auf Widerruf ändert sich Ihre rechtliche und finanzielle Verantwortung grundlegend. Viele gesetzliche Absicherungen, die für Arbeitnehmer gelten, greifen bei Beamten nur eingeschränkt oder gar nicht. Gleichzeitig genießen Sie durch den Status besondere Vorteile – etwa die Beihilfe bei Krankheitskosten. Umso wichtiger ist es, dass Sie die passenden Versicherungen bewusst und frühzeitig wählen.

Worum geht es bei Versicherungsschutz für Beamte?

Nicht alles, was gesetzlich vorgeschrieben ist, reicht im Ernstfall aus. Beamte sind nicht automatisch rundum abgesichert. Vor allem in der Anwärterphase besteht eine Versorgungslücke bei Dienstunfähigkeit und Krankheit, die Sie eigenverantwortlich schließen sollten. Ziel ist es, existenzielle Risiken abzusichern, bevor erste gesundheitliche Einschränkungen oder Schadensfälle eintreten.

Diese Prinzipien gelten:

  • Existenzsicherung vor Komfort – erst absichern, was dein Leben grundlegend gefährden kann

  • Früh abschließen, Geld sparen – besonders bei BU und Haftpflicht zahlt sich ein früher Einstieg langfristig aus

  • Verstehen statt blind vertrauen – wir erklären dir klar, was sinnvoll ist – und was nicht

  • Individuell statt Standardlösung – deine Lebenssituation entscheidet, nicht die Werbung

Krankenversicherung

Mit dem Beginn Ihrer Beamtenlaufbahn stehen Sie vor einer der wichtigsten Entscheidungen im Bereich der Gesundheitsvorsorge: gesetzliche (GKV) oder private Krankenversicherung (PKV). Anders als Arbeitnehmer sind Sie als Beamter oder Beamtenanwärter nicht versicherungspflichtig in der GKV, sondern können frei wählen.

Der entscheidende Unterschied: Sie erhalten Beihilfe vom Dienstherrn, meist zwischen 50 % und 70 % der Krankheitskosten. Das bedeutet: Sie müssen nur den Rest privat absichern. Genau hier liegt der große Vorteil der privaten Krankenversicherung.

Gesetzlich

vs.

Privat

Für Beamte ist die private Krankenversicherung in der Regel deutlich günstiger als die gesetzliche, da der Dienstherr über die Beihilfe einen Großteil der Krankheitskosten übernimmt. In der GKV zahlen Sie hingegen den vollen Beitrag, obwohl Sie nur einen Teil der Leistungen in Anspruch nehmen. Zudem bietet die PKV oft umfangreichere Leistungen, z. B. bei Zahnersatz, Wahlleistungen im Krankenhaus oder alternativen Heilmethoden. Die GKV punktet mit Familienversicherung, ist aber in der Regel nur bei sehr niedrigen Einkommen sinnvoll.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt – auch und gerade für Beamtenanwärter. Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben kann, verliert im schlimmsten Fall sein Einkommen – mit erheblichen finanziellen Folgen. Die oft angenommene Sicherheit, die der Beamtenstatus bietet, greift nicht automatisch in der Anwärterphase und in vielen Fällen auch später nicht ausreichend.

Vor allem zu Beginn Ihrer Laufbahn besteht kein Anspruch auf ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit. Der Dienstherr kann Sie einfach entlassen. Das macht eine private BU-Versicherung für Beamtenanwärter unverzichtbar.

Die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) wird häufig als Hauptargument für BU-Tarife für Beamte hervorgehoben. Fakt ist: Diese Klausel ist kein Muss, sondern ein sinnvoller Zusatz, der unter bestimmten Umständen den Leistungszugang erleichtern kann – etwa wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt werden, ohne dass formell Berufsunfähigkeit im zivilrechtlichen Sinne vorliegt.

Die Leistungsfähigkeit und Qualität der BU-Versicherung hängt aber nicht primär von der DU-Klausel ab, sondern von den grundlegenden Vertragsbedingungen: Verzicht auf abstrakte Verweisung, rückwirkende Leistung, Nachversicherungsgarantien, Leistungsdefinitionen bei psychischen Erkrankungen und mehr.

Private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie schützt Sie, wenn Sie anderen Personen oder deren Eigentum unbeabsichtigt Schaden zufügen – und das kann schneller passieren, als man denkt. Gesetzlich haften Sie in solchen Fällen unbegrenzt mit Ihrem gesamten Vermögen – deshalb gilt die Haftpflichtversicherung als eine essentielle Versicherung, um existenzbedrohende Risiken abzusichern.

Warum ist diese Versicherung für Beamtenanwärter besonders wichtig?

Solange Sie noch über die private Haftpflichtversicherung Ihrer Eltern mitversichert sind (z. B. als Schüler oder Student im Erststudium), besteht oft kein akuter Handlungsbedarf. Sobald Sie jedoch ins Berufsleben einsteigen oder nicht mehr unter die Bedingungen der Familienversicherung fallen, benötigen Sie zwingend eine eigene Police – und das betrifft in der Regel alle Beamtenanwärter ab Beginn des Vorbereitungsdienstes.

Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung im Überblick:

  • Personenschäden (z. B. wenn Sie jemanden versehentlich verletzen)

  • Sachschäden (z. B. beschädigte Handys, Möbel, Fahrräder Dritter)

  • Vermögensschäden (z. B. Verdienstausfall infolge eines von Ihnen verursachten Unfalls)

  • Mietsachschäden (z. B. Beschädigung von Einrichtungsgegenständen in der Mietwohnung)

  • Schlüsselverlust (z. B. bei Verlust von Dienst- oder Generalschlüsseln – optionaler Baustein)

Für wenige Euro im Monat schützt Sie die PHV vor Forderungen, die in die Millionen gehen können. Der Versicherer übernimmt nicht nur die Schadensregulierung, sondern auch die juristische Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Was ist mit der Kfz-Haftpflicht?

Die private Haftpflichtversicherung deckt keine Schäden, die Sie im Zusammenhang mit einem Fahrzeug verursachen. Wenn Sie ein Auto besitzen oder nutzen, benötigen Sie eine eigenständige Kfz-Haftpflichtversicherung – sie ist gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung dafür, dass ein Fahrzeug überhaupt auf öffentlichen Straßen bewegt werden darf. Sie schützt Sie, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursachen. Ohne sie besteht kein Versicherungsschutz – weder privat noch dienstlich.

Privathaftpflicht Single

ohne Selbstbeteiligung
ab 40 pro Jahr
  • Versicherungssumme: 10.000.000€
  • inkl. Forderungsausfalldeckung
  • mit Best-Leistungs-Garantie

Privathaftpflicht Familie

ohne Selbstbeteiligung
ab 72 pro Jahr
  • Versicherungssumme: 10.000.000€
  • Mitversicherung von Partner & Kinder
  • mit Best-Leistungs-Garantie

Diensthaftpflicht Single

ohne Selbstbeteiligung
ab 44 pro Jahr
  • Versicherungssumme: 10.000.000€
  • inkl. Amtshaftpflicht
  • mit Best-Leistungs-Garantie

Hausratversicherung

Mit dem Start ins Berufsleben beginnt meist auch ein neuer Lebensabschnitt: die erste eigene Wohnung, eigene Möbel, Technik, Kleidung und vieles mehr. Was viele unterschätzen: Der Gesamtwert des Hausrats summiert sich schnell auf mehrere tausend Euro. Ein Wasserschaden, ein Einbruch oder ein Wohnungsbrand kann diesen Besitz in wenigen Minuten zerstören. Die Hausratversicherung schützt Sie in genau solchen Fällen – zuverlässig und bezahlbar.

Was leistet die Hausratversicherung konkret?

Versichert sind alle beweglichen Gegenstände in Ihrer Wohnung – also alles, was bei einem Umzug mitgenommen wird. Dazu zählen unter anderem:

  • Möbel, Teppiche, Haushaltsgeräte

  • Kleidung, Schuhe, Schmuck

  • Elektronik (z. B. Laptop, Fernseher, Smartphone)

  • Fahrräder (optional, auch außerhalb der Wohnung)

  • Bargeld und Wertsachen (bis zu bestimmten Grenzen)

Die Hausratversicherung ersetzt Schäden durch:

  • Feuer, Blitzschlag, Explosion

  • Leitungswasser (z. B. Rohrbruch)

  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus

  • Sturm und Hagel

  • Optional: Elementarschäden (z. B. Überschwemmung, Rückstau)

  • Optional: Fahrraddiebstahl, auch außerhalb der Wohnung

Wohnung in Hamburg

ab 34 pro Jahr
  • Standort: Hamburg
  • 30 m²
  • ohne Zusatzbausteine

Wohnung in Hamburg

ab 54 pro Jahr
  • Standort: Hamburg
  • 30 m²
  • mit Fahrraddiebstahl bis 1000€

Wohnung in Hamburg

ab 87 pro Jahr
  • Standort: Hamburg
  • 30 m²
  • mit Fahrraddiebstahl, Elementar und Glas

Ganzheitliche Finanzberatung nach DIN 77230

Wer heute Versicherungen oder Finanzprodukte abschließen will, steht vor einem unübersichtlichen Markt, unzähligen Angeboten und oft widersprüchlichen Empfehlungen. Genau hier setzt die DIN 77230 – Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte an. Sie ist der erste offizielle Standard in Deutschland für eine neutrale, transparente und nachvollziehbare Finanzanalyse.

Wir arbeiten in unserer Beratung strikt nach dieser Norm – transparent, strukturiert und ohne Produktvorgaben.

Was bedeutet das für Sie konkret?

Die DIN 77230 stellt sicher, dass nicht das Produkt, sondern Ihr tatsächlicher Bedarf im Mittelpunkt steht. Die Analyse ist systematisch aufgebaut und berücksichtigt alle relevanten finanziellen Lebensbereiche:

  • Absicherung existenzieller Risiken

  • Vorsorge für Alter, Krankheit und Pflege

  • Schutz von Eigentum und Vermögen

  • Liquiditätsplanung und Notfallabsicherung

Die Methodik ist wissenschaftlich fundiert, wurde von Verbraucherverbänden, Versicherern und unabhängigen Experten gemeinsam entwickelt – und schafft genau das, was oft fehlt: Objektivität und Vergleichbarkeit.

Ablauf unserer DIN-gestützten Beratung

  1. Erhebung der Ist-Situation – strukturiert, datenschutzkonform und ohne Verkaufsagenda

  2. Priorisierung nach Bedarf – in drei Stufen: Existenzsicherung, Komfortabsicherung, Vermögensplanung

  3. Konkrete Handlungsempfehlungen – mit klarer Begründung, ohne unnötige Produkte

  4. Transparente Ergebnisdokumentation – nachvollziehbar für Sie, prüfbar für Dritte

Vorteile für Sie als Kunde

  • Neutralität: Keine versteckten Interessen, keine Produktvorgaben

  • Verständlichkeit: Klarer Fahrplan statt isolierter Einzellösungen

  • Vergleichbarkeit: Nachvollziehbare Empfehlungen mit Prioritäten

  • Vertrauensbasis: Ein standardisierter Rahmen, auf den Sie sich verlassen können

Für wen ist die DIN-Analyse sinnvoll?

  • Für Berufseinsteiger, die strukturiert und fehlerfrei ins Finanzleben starten wollen

  • Für Familien und Paare, die gemeinsam planen und absichern möchten

  • Für Selbstständige, die privaten und beruflichen Bedarf trennen und sinnvoll priorisieren müssen

  • Für alle, die Beratung ohne Verkaufsdruck, aber mit fachlicher Tiefe erwarten

Was ist ein Versicherungsmakler und welche Aufgaben übernimmt er?

Ein Versicherungsmakler ist ein Vermittler zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern. Er vertritt ausschließlich die Interessen des Kunden und ist verpflichtet, eine objektive und umfassende Beratung sowie eine bedarfsgerechte Auswahl von Versicherungslösungen sicherzustellen.

Während ein Versicherungsvertreter im Auftrag und Interesse eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen handelt, agiert ein Versicherungsmakler ausschließlich im Interesse des Kunden und ist an keine Gesellschaft vertraglich gebunden.

Die Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler bietet eine umfassende Marktanalyse, individuelle Beratung, kontinuierliche Betreuung während der gesamten Vertragslaufzeit sowie Unterstützung im Schadensfall. Der Makler verfolgt stets das Ziel, die optimalen Versicherungsbedingungen für seine Mandanten zu erzielen.

Die Auswahl erfolgt auf Basis einer fundierten Bedarfsanalyse unter Berücksichtigung individueller Risikoprofile und Präferenzen des Kunden. Anschließend werden geeignete Versicherungsangebote objektiv verglichen, um das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis sicherzustellen.

Ja, es können auch bestehende Verträge in die Betreuung übernommen werden. Hierfür ist in der Regel ein sogenanntes Maklermandat erforderlich, welches uns ermöglicht, in allen Angelegenheiten mit dem Versicherungsunternehmen zu korrespondieren.

Wir als Versicherungsmakler arbeiten erfolgsabhängig. Kosten, Gebühren oder gar ein Honorar werden Ihnen daher von uns nicht gesondert in Rechnung gestellt. Als Versicherungsmakler erhalten wir bei Abschluss eines Versicherungsvertrages nach handelsüblichem Gebrauch eine Courtage vom Versicherungsunternehmen. Wichtig: Die Versicherungsbeiträge ändern sich für Sie dadurch nicht, da die Gesellschaften anfallende Abschlusskosten in die Beiträge von vornherein einkalkulieren. Wir verdienen also nur dann, wenn wir wirklich gut sind, heisst: Einen für Sie passenden Versicherungsschutz finden, Sie diesen ebenfalls für geeignet halten und den Vertrag dann über uns abschließen. Wir finden, dass zeigt unsere jahrelange Erfahrung, dass dieses Modell für beide Seiten die fairste Lösung ist. Sie gehen so keinerlei Risiko ein.

Ja, natürlich. Gerade im Schadenfall sind wir ihr erster Ansprechpartner. Wir lotsen sie auch hier durch den Dschungel. Unser Service ist orginäre Leistung unseres Teams und für Sie natürlich kostenlos, sofern der Vertrag von uns betreut wird.

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