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Schadensersatz kann teuer werden. Deshalb sind Haftungsrisiken vorrangig und umfassend abzusichern. Über Privathaftpflichtschutz sollte jedermann verfügen. Weitere Haftungsrisiken können beispielsweise bei der Ausübung eines Ehrenamtes, bestimmten Hobbies, dem Besitz von fremden Schlüsseln oder Anmietung von Ferienwohnungen entstehen. Halter von Hunden und Pferden benötigen ebenso gesonderten Haftpflichtschutz wie Eigentümer von Öltanks oder (un-) bebautem Grundstück. Private Haftungsrisiken sollten umfassend analysiert und besprochen werden. Sobald Sie ein Auto besitzen wäre eine entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht. Ab einem Wert von 5.000€ kann zusätzlich über den Abschluss einer Kaskoversicherung für das Auto nachgedacht werden.
Hohe Krankheitskosten können einem den Boden der wirtschaftlichen Existenz entziehen. Eine Krankenversicherung ist daher in Deutschland seit 2009 zwingend vorgeschrieben. Angestellte werden, sofern das Gehalt unter der Pflichtversicherungsgrenze liegt, versicherungspflichtig in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Einen guten Leistungsvergleich (Kosten 3 €) der gesetzlichen Kassen ermöglicht der Produktfinder der Stiftung Warentest. Wer oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze verdient, hat die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Beratungsbedarf kann sich ergeben, z. B. in Bezug auf den Wechsel von einer gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung, der Mitversicherung von Kindern und/oder eines Partners bzw. auch von Beihilfeansprüchen, sofern über die Eltern ein solcher Anspruch noch besteht.
Für private und berufliche Auslandsaufenthalte gehört eine Auslandsreisekranken-versicherung auf jeden Fall ins Handgepäck, zumal ein Rücktransport abzusichern ist und die Leistungen, insbesondere einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht ausreichen können. Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung sollten - wenn überhaupt - erst dann abgeschlossen werden, wenn alle wichtigen Risiken abgesichert wurden.
Wenn die Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung in Verbindung mit bestehenden Rentenversicherungsansprüchen (z.B. im Fall der Berufsunfähigkeit) nicht ausreichen, ist der Abschluss einer zusätzlichen privaten Pflegeversicherung zu prüfen. Bei dieser Gelegenheit sollte geprüft werden, ob bereits Patientenverfügung, Betreuungs-, Vorsorgevollmacht schriftlich verfasst wurden. Versäumtes sollte unverzüglich nachgeholt werden.
Nach Absicherung der Krankheitskosten und dem Abschluss ausreichender Haftpflichtversicherungen, gilt es, krankheits-und unfallbedingte Einkommensausfälle abzusichern. Schließlich ist es die eigene Arbeitskraft, der man in der Regel sein Einkommen verdankt. Droht bei schlechter Gesundheit noch der finanzielle Kollaps, kann man von einem Super-GAU sprechen. Dem kann man jedoch vorbeugen. Zu unterscheiden sind die Folgen von kurz-, mittel- oder langfristigen Einkommensausfällen.
Die gesetzlichen Erwerbsminderungsansprüche reichen bei den meisten Angestellten bei Weitem nicht aus. Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht, wenn mindestens 60 Pflichtbeiträge (fünf Jahre Wartezeit) in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden. Zusätzlich müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge geleistet worden sein.
Unverzichtbar ist daher der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Nur sie bietet umfassenden Schutz gegen dauerhaften Einkommensausfall bei Krankheit und Unfällen. Die Unfallversicherung deckt nur eine Ausschnittsdeckung, da nur etwa zehn Prozent aller dauerhaften Einkommensausfälle unfallbedingt sind, der Rest ist auf Krankheiten zurückzuführen. Über die Berufsgenossenschaft (BG) besteht nur Schutz bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Der Schutz über die BG ist für Arbeitnehmer obligatorisch und wird vom Arbeitgeber gezahlt, deckt aber auch nur ein geringes Ausschnittsrisiko ab, da ca. 2/3 aller Unfälle in der Freizeit passieren.
Angestellte haben Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Danach gibt es Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung maximal bis zur 78. Woche. Hier droht dann ein Einkommensverlust von ca. 20 % bei Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, darüber sogar noch ein Höherer. Wer gerade so mit seinem Gehalt klar kommt, sollte über eine private Zusatzabsicherung nachdenken.
Die Ansprüche aus gesetzlichen Versorgungssystemen reichen in der Regel nicht aus, um Hinterbliebene ausreichend zu versorgen. Diese Versicherungen dienen daher der Hinterbliebenen- und Schuldenabsicherung. Eine private Absicherung kann über Risikolebensversicherungen erfolgen.
Im Alter drohen drastische Versorgungslücken, wenn nicht ausreichend vorgesorgt wurde. Wer spart sollte immer die Parameter Sicherheit, Rendite, Flexibilität und Liquidität der einzelnen Anlageformen beachten. Die Rendite wird von den Kosten (Wer verdient was und wie lange an der Anlage?) und der Förderung durch Dritte (beispielsweise Riester- / Basisrenten / betriebliche Altersversorgung) wesentlich beeinflusst. Rechtzeitig mit der Altersversorgung zu beginnen ist ein wesentlicher Schlüssel dafür, im Rentenalter über ein ausreichendes Einkommen zu verfügen.
Gebäude stellen einen erheblichen Wert dar. Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist daher notwendig. Der Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und gegebenenfalls Elementarschäden ist im Bezug zum Wert des Gebäudes verhältnismäßig preiswert.
Nach einem Brand den gesamten Hausstand wiederbeschaffen zu müssen, kann zu einem finanziellen Engpass führen. Der Abschluss einer Hausratversicherung macht ab Werten von 5.000 € Sinn, zumal der zu zahlende Versicherungsbeitrag im Vergleich zur versicherten Summe recht niedrig ist.
Neuer Wagen, teuer erspart - wäre schon ärgerlich, wenn dieser gleich zu Schrott gefahren wird und keine Vollkaskoversicherung besteht. Bei einem Gebrauchtwagen lohnt sich eine Teilkaskoversicherung nur, wenn der Wert noch recht hoch ist.
Wichtig ist der Rechtsschutz vor allem dann, wenn eigene Schadenersatzansprüche (bei einem Personenschaden) gegen Dritte (Krankenkassen, gegnerische Haftpflichtversicherer, Rententräger etc.) durchgesetzt werden sollen.
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