Beratungsanfrage nach Nachwuchs

Sie haben Nachwuchs bekommen oder erwarten demnächst die Geburt eines Kindes. Hierzu erstmal unsere Glückwünsche.
Ein Kind verändert den Versicherungsschutz der Eltern: Grundsätzlich sollte zunächst geprüft werden, welche Versicherungsverträge einen Single-Tarif zu Grunde liegt und ob auf einen Familien-Tarif umgestellt werden muss. Bei diesen Tarifen sind Kinder bis zu einem bestimmten Alter beitragsfrei mitversichert.

Im folgenden erklären wir welche Bereiche von einem Kind beeinflusst werden. Fordern Sie zu den zutreffenden Sparten eine weitere Beratung bei uns an.

Um Sie umfassender zu beraten würden wir Ihnen eine Finanzanalyse gemäß der DIN-Norm 77230 empfehlen. Senden Sie uns hierzu gerne den Datenerfassungsbogen ausgefüllt zurück.

Angaben zum Versicherungsnehmer/ Elternteil
Auf Haftungsrisiken, die sich insbesondere aus der Aufsichtspflicht ergeben, ist zu achten.
Die Krankenversicherung ist in der Regel über die Eltern abgedeckt. Kinder verheirateter Paare sind automatisch bis zum 18. Lebensjahr familienversichert. Übersteigt das Einkommen des privat krankenversicherten Partners regelmäßig im Monat 1/12 der Versicherungspflichtgrenze und ist sein Einkommen regelmäßig höher als das monatliche Gesamteinkommen des Partners, endet die Familienversicherung, In nichtehelichen Partnerschaften kann frei gewählt werden, wer das Kind versichert. Stammt das Kind aus einer vorherigen Beziehung, wird es automatisch beim leiblichen Elternteil mitversichert. Bei behinderten Kindern spielt das Alter keine Rolle, wenn sie sich nicht selbstständig versorgen können. Adoptierte Kinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt.
Nachwuchs verändert in der Regel die monatlichen Fixkosten im Haushalt. Der Versicherungsschutz im Bereich der Tagegeld-, Berufsunfähigkeit- und Pflegeversicherung sollte überprüft werden. Die Altersvorsorgestrategie sollte überprüft werden.
Die Kinderinvaliditätsversicherung ist für Kinder bis zum Alter von 10 Jahren interessant. Diese leistet in der Regel ab einem GDB von 50% eine fest vereinbarte monatliche Invaliditätssumme. Die Unfallversicherung ist ein wichtiger Versicherungsschutz für Kinder und Personen mit hohem Unfallrisiko, wie z.B. Berufskraftfahrer. Für alle Anderen ist die Unfallversicherung ein (schwacher) Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die sie aus gesundheitlichen Gründen nicht erhalten. Gegenüber der Ausbildungsversicherung bieten Tagesgeldkonten, Sparbriefe oder der Abschluss eines Fondssparplanes eine gute Alternative.

Wartungsarbeiten

Zwischen dem 3. und 4. August führen wir auf unserer Webseite Wartungsarbeiten durch. In dieser Zeit kann es zu einer eingeschränkten Verfügbarkeit der Webseite kommen.

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