Beratungsanfrage nach Heirat

Sie haben geheiratet oder heiraten demnächst. Hierzu erstmal unsere Glückwünsche.
Eine Heirat verändert den Versicherungsschutz der Eheleute: Entstehende Doppelversicherungen können beseitigt werden, Bezugsrechte bei Lebens- & Unfallversicherungen sollten neu geregelt werden.

Im folgenden erklären wir welche Bereiche von einer Heirat beeinflusst werden. Fordern Sie zu den zutreffenden Sparten eine weitere Beratung bei uns an.

Um Sie umfassender zu beraten würden wir Ihnen eine Finanzanalyse gemäß der DIN-Norm 77230 empfehlen. Senden Sie uns hierzu gerne den Datenerfassungsbogen ausgefüllt zurück.

Haftpflichtversicherung: Der Schutz des Versicherungsnehmers bleibt erhalten - einen Single-Tarif sollte man in einen Familientarif umwandeln, der den Ehegatten automatisch einschließt. Haben beide Eheleute einen Vertrag, kann der jüngere aufgehoben werden.
Krankenversicherung: In der gesetzlichen Krankenversicherung ändert sich für Pflichtversicherte nichts, der Anspruch auf eine Familienversicherung ist zu prüfen. Sind beide Ehegatten privat krankenversichert, ändert sich an den Verträgen nichts.
Einkommensabsicherung: Verbraucher sollten prüfen, ob sich mit der Heirat die Fixkosten ändern. Ansprüche im Fall von Krankheit. Unfall oder Pflegebedürftigkeit sind zu prüfen.
Hausratversicherung: Haben beide Partner eigene Versicherungsverträge, bleiben beide Verträge bestehen, wenn beide ihren Hausrat mitbringen. Ein Umzug muss dem Versicherer gemeldet werden. Ändert sich die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates, muss eine Vertragsanpassung erfolgen. Bei Beitragserhöhung kann gekündigt werden.
Rechtsschutzversicherung: Der Schutz des Versicherungsnehmers bleibt erhalten. Der Wechsel zu einem Familien-Tarif ist zu prüfen. Bei zwei Verträgen kann der jüngere aufgehoben werden.

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