Beratungsanfrage nach Immobilienerwerb

Sie haben eine Immobilie erworben oder möchten demnächst eine Immobilie erwerben. Hierzu erstmal unsere Glückwünsche.
Der Erwerb einer Immobilie ändert den Versicherungsbedarf in nahezu allen Bereichen: 

Im folgenden erklären wir welche Bereiche von einer neuen Immobilie beeinflusst werden. Fordern Sie zu den zutreffenden Sparten eine weitere Beratung bei uns an.

Um Sie umfassender zu beraten würden wir Ihnen eine Finanzanalyse gemäß der DIN-Norm 77230 empfehlen. Senden Sie uns hierzu gerne den Datenerfassungsbogen ausgefüllt zurück.

Angaben zum Versicherungsnehmer/ Elternteil
Dem Gebäudeeigentümer obliegt die Verkehrssicherungspflicht für das Gebäude. Dazu gehören Streu- und Reinigungspflichten ebenso wie die laufende Instandhaltung des Gebäudes und Grundstückes. Wer ein Einfamilienhaus selbst nutzt, ist mit seiner Privathaftpflichtversicherung ausreichend geschützt. Bei vermieteten Objekten, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern, Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnungen ist eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung notwendig. § 22 des Wasserhaushaltsgesetztes (WHG) bestimmt, dass der Inhaber eines Heizöltanks unabhängig vom eigenen Verschulden für einen Schaden, beispielsweise durch austretendes Heizöl –einzustehen hat. Eine Gewässerschadenhaftpflicht-versicherung ist daher für Inhaber von Öltanks zwingend notwendig. Ist eine solche Versicherung vorhanden, geht sie nicht (!) auf den Käufer über. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung beschäftigt sich ausschließlich mit gesetzlichen Haftpflichtansprüchen, die sich aus der Tätigkeit als Bauherr ergeben
Eine Gebäudeversicherung ist für Hauseigentümer daher unverzichtbar. Ein Käufer tritt mit Eintrag ins Grundbuch automatisch in das bestehende Versicherungsverhältnis ein, kann aber fristgemäß kündigen. Wer baut oder umbaut, sollte den Abschluss einer Bauleistungsversicherung prüfen.
Der Kauf einer Immobilie führt in der Regel zu erhöhten finanziellen Risiken und Belastungen, insbesondere dann, wenn der Kauf über einen Kredit finanziert wird. Dies sollte zum Anlass genommen werden, die Todesfallabsicherung des Käufers / der Käufer zu überprüfen, insbesondere, ob die zusätzlichen Belastungen von den Hinterbliebenen weiter getragen werden könnten und sollen.
Der Kauf einer Immobilie verändert in der Regel die monatlichen Fixkosten im Haushalt. Meist werden sie steigen, insbesondere bei Kreditfinanzierung. Verringert sich wegen Krankheit oder Unfall das Einkommen vorübergehend oder dauerhaft, kann es schwierig werden, die höheren Kosten weiterhin aufzubringen.
Versichert sind Streitigkeiten bei mietrechtlichen und grundstücksbezogenen Problemen sowie Steuerstreitigkeiten vor Gericht. Nicht versichert ist allerdings der Kauf oder Verkauf eines Baugrundstücks, die Planung, der Bau oder die bauliche Änderung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung, die Enteignung, die steuerliche Bewertung des Grundstücks, sowie Rechtstreitigkeiten im Zusammenhang mit Erschließungs- oder Anliegerabgaben.

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