Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen durchsetzen oder sich gegen Forderungen verteidigen müssen. Sie bietet finanzielle Entlastung und stärkt die eigene Rechtsposition – gerade in arbeits-, verkehrs- oder mietrechtlichen Streitfällen.
Rechtsschutzversicherungen gliedern sich in mehrere, modular auswählbare Bausteine. Die wichtigsten Module dabei sind:
Privatrechtsschutz: z. B. bei Streit mit Online-Händlern, Nachbarn oder Handwerkern
Berufsrechtsschutz: bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen (Kündigung, Abmahnung etc.)
Verkehrsrechtsschutz: bei Bußgeldern, Unfällen, Schadenersatzforderungen im Straßenverkehr
Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz: bei Miet- und Eigentumsstreitigkeiten
Spezial-Strafrechtsschutz: zur Verteidigung bei strafrechtlichen Vorwürfen
Wichtig: Die meisten Verträge beinhalten eine Wartezeit von 3 Monaten. Rechtsschutz gilt zudem nur für neue Streitfälle – wenn ein Rechtsstreit schon ganz konkret droht, ist der Abschluss sinnlos. Streitigkeiten die ihren Ursprung vor Abschluss des Vertrages oder dem Ablauf der Wartefrist haben, sind nicht versicherbar.
Zur Übersicht der Leistungen:
Bezeichnung der Sparte | Versicherte Leistungen | Vom Rechtsschutz ausgeschlossen |
---|---|---|
Verkehrsrechtsschutz (§ 21 ARB 2000) | Streitigkeiten aus Verträgen, die im Zusammenhang mit dem Kfz entstanden sind, z. B. Kfz-Kaufvertrag, Verteidigung im Bußgeldverfahren, (Ordnungswidrigkeiten im Verkehr), Verteidigung im Strafrechtverfahren, Steuerstreitigkeiten vor Gericht (z.B. Kfz-Steuer), Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen | Verstoß gegen Halt- und Parkverbot, Vorsätzliche Straftaten, Außergerichtliche Steuerstreitigkeiten, Abwehr von Schadensersatzansprüchen |
Eigentümer- und Mietrechtschutz (§ 29 ARB 2000) | Streitigkeiten bei mietrechtlichen und grundstücksbezogenen Problemen, Steuerstreitigkeiten vor Gericht | Kauf oder Verkauf eines Baugrundstücks, Planung, Bau oder bauliche Änderung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung, Enteignung, steuerliche Bewertung des Grundstücks, Erschließung- oder Anlieger abgaben |
Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige (§ 25 ARB 2000) und Privat- und Berufsrechtsschutz für Selbstständige (§ 23, 24 ARB 2000) | Durchsetzung von allgemeinen Schadensersatzansprüchen, Steuerstreitigkeiten vor Gericht, Verteidigung im Strafverfahren außer Verkehr, Verteidigung im Bußgeldverfahren, arbeitsrechtliche Streitigkeiten vor Gericht, Streit aus Verträgen, Eigentum und Besitz, Streit vor dem Sozialgericht, einmalige Beratung nach Eintritt einer Familien- oder erbrechtlichen Angelegenheit | vorsätzlich begangene Straftaten, vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten, kollektives Arbeitsrecht Baufinanzierung, Mietverträge, Widerspruchsverfahren, gerichtliche Streitigkeiten in Familien und Erbrecht oder eine rein vorsorgliche Beratung |
gerichtliche Streitigkeiten in Familien und Erbrecht oder eine rein vorsorgliche Beratung | gerichtliche Streitigkeiten in Familien und Erbrecht oder eine rein vorsorgliche Beratung |
Die DIN 77230 klassifiziert das Risiko zur Rechtsdurchsetzung als nicht existenzbedrohendes Risiko. Eine Rechtsschutzversicherung dient eher als ergänzender Schutz. Für bestimmte Berufsgruppen (z. B. Angestellte, Selbstständige, Berufskraftfahrer) kann eine entsprechende Absicherung jedoch dringend empfohlen sein – insbesondere bei fehlenden gewerkschaftlichen oder beruflichen Rechtsberatungen.
Die Prämien variieren stark je nach Leistungsumfang, Anbieter, Selbstbeteiligung und versicherten Lebensbereichen.
Tarife können je nach Anbieter um mehrere hundert Euro abweichen. Ein jährlicher Vergleich lohnt sich fast immer.
1. Bedarf klären:
Welche Lebensbereiche sind risikobehaftet (z. B. Arbeitsverhältnis, Immobilieneigentum, Verkehrsteilnahme)? Sobald alles klar ist, füllen Sie unsere Angebotsanforderung aus.
2. Tarifvergleich durchführen:
Wir vergleichen für Sie Tarife auf Basis unserer Mindeststandards. Nur Policen, die mindestens diese Standards erfüllen oder übertreffen, sind wirklich empfehlenswert.
3. Anbieterwahl:
Bei der Auswahl berücksichtigen wir alle Tarife, empfehlen aber welche mit einer stabiler Prämienentwicklung, guter Schadenregulierung und überdurchschnittlicher Leistungsquote.
4. Vertrag abschließen:
Sobald ein passender Tarif ausgesucht wurde, kann dieser Zügig zum nächsten Tag oder zur nächsten Hauptfälligkeit abgeschlossen werden.
Ein Versicherungsmakler ist ein Vermittler zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern. Er vertritt ausschließlich die Interessen des Kunden und ist verpflichtet, eine objektive und umfassende Beratung sowie eine bedarfsgerechte Auswahl von Versicherungslösungen sicherzustellen.
Während ein Versicherungsvertreter im Auftrag und Interesse eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen handelt, agiert ein Versicherungsmakler ausschließlich im Interesse des Kunden und ist an keine Gesellschaft vertraglich gebunden.
Die Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler bietet eine umfassende Marktanalyse, individuelle Beratung, kontinuierliche Betreuung während der gesamten Vertragslaufzeit sowie Unterstützung im Schadensfall. Der Makler verfolgt stets das Ziel, die optimalen Versicherungsbedingungen für seine Mandanten zu erzielen.
Die Auswahl erfolgt auf Basis einer fundierten Bedarfsanalyse unter Berücksichtigung individueller Risikoprofile und Präferenzen des Kunden. Anschließend werden geeignete Versicherungsangebote objektiv verglichen, um das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis sicherzustellen.
Ja, es können auch bestehende Verträge in die Betreuung übernommen werden. Hierfür ist in der Regel ein sogenanntes Maklermandat erforderlich, welches uns ermöglicht, in allen Angelegenheiten mit dem Versicherungsunternehmen zu korrespondieren.
Wir als Versicherungsmakler arbeiten erfolgsabhängig. Kosten, Gebühren oder gar ein Honorar werden Ihnen daher von uns nicht gesondert in Rechnung gestellt. Als Versicherungsmakler erhalten wir bei Abschluss eines Versicherungsvertrages nach handelsüblichem Gebrauch eine Courtage vom Versicherungsunternehmen. Wichtig: Die Versicherungsbeiträge ändern sich für Sie dadurch nicht, da die Gesellschaften anfallende Abschlusskosten in die Beiträge von vornherein einkalkulieren. Wir verdienen also nur dann, wenn wir wirklich gut sind, heisst: Einen für Sie passenden Versicherungsschutz finden, Sie diesen ebenfalls für geeignet halten und den Vertrag dann über uns abschließen. Wir finden, dass zeigt unsere jahrelange Erfahrung, dass dieses Modell für beide Seiten die fairste Lösung ist. Sie gehen so keinerlei Risiko ein.
Ja, natürlich. Gerade im Schadenfall sind wir ihr erster Ansprechpartner. Wir lotsen sie auch hier durch den Dschungel. Unser Service ist orginäre Leistung unseres Teams und für Sie natürlich kostenlos, sofern der Vertrag von uns betreut wird.
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