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Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen durchsetzen oder sich gegen Forderungen verteidigen müssen. Sie bietet finanzielle Entlastung und stärkt die eigene Rechtsposition – gerade in arbeits-, verkehrs- oder mietrechtlichen Streitfällen.

Rechtsschutzversicherung

Das Wichtigste in Kürze

Inhalt

Wieso wir?

Sie können unserer Kompetenz vertrauen!

Versicherungsgrundlagen: Was Sie wissen müssen

Rechtsschutzversicherungen gliedern sich in mehrere, modular auswählbare Bausteine. Die wichtigsten Module dabei sind:

  • Privatrechtsschutz: z. B. bei Streit mit Online-Händlern, Nachbarn oder Handwerkern

  • Berufsrechtsschutz: bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen (Kündigung, Abmahnung etc.)

  • Verkehrsrechtsschutz: bei Bußgeldern, Unfällen, Schadenersatzforderungen im Straßenverkehr

  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz: bei Miet- und Eigentumsstreitigkeiten

  • Spezial-Strafrechtsschutz: zur Verteidigung bei strafrechtlichen Vorwürfen

 

Wichtig: Die meisten Verträge beinhalten eine Wartezeit von 3 Monaten. Rechtsschutz gilt zudem nur für neue Streitfälle – wenn ein Rechtsstreit schon ganz konkret droht, ist der Abschluss sinnlos. Streitigkeiten die ihren Ursprung vor Abschluss des Vertrages oder dem Ablauf der Wartefrist haben, sind nicht versicherbar.

Zur Übersicht der Leistungen:

Bezeichnung der SparteVersicherte Leistungen Vom Rechtsschutz ausgeschlossen
Verkehrsrechtsschutz (§ 21 ARB 2000) Streitigkeiten aus Verträgen, die im Zusammenhang mit dem Kfz entstanden sind, z. B. Kfz-Kaufvertrag, Verteidigung im Bußgeldverfahren, (Ordnungswidrigkeiten im Verkehr),

Verteidigung im Strafrechtverfahren, Steuerstreitigkeiten vor Gericht (z.B. Kfz-Steuer), Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
Verstoß gegen Halt- und Parkverbot,
Vorsätzliche Straftaten,
Außergerichtliche Steuerstreitigkeiten, Abwehr von Schadensersatzansprüchen
Eigentümer- und Mietrechtschutz (§ 29 ARB 2000) Streitigkeiten bei mietrechtlichen und grundstücksbezogenen Problemen,

Steuerstreitigkeiten vor Gericht
Kauf oder Verkauf eines Baugrundstücks, Planung, Bau oder bauliche Änderung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung, Enteignung, steuerliche Bewertung des Grundstücks, Erschließung- oder Anlieger abgaben
Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige (§ 25 ARB 2000) und Privat- und Berufsrechtsschutz für Selbstständige (§ 23, 24 ARB 2000) Durchsetzung von allgemeinen Schadensersatzansprüchen, Steuerstreitigkeiten vor Gericht, Verteidigung im Strafverfahren außer Verkehr, Verteidigung im Bußgeldverfahren, arbeitsrechtliche Streitigkeiten vor Gericht, Streit aus Verträgen, Eigentum und Besitz, Streit vor dem Sozialgericht,
einmalige Beratung nach Eintritt einer Familien- oder erbrechtlichen Angelegenheit
vorsätzlich begangene Straftaten, vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten, kollektives Arbeitsrecht
Baufinanzierung, Mietverträge, Widerspruchsverfahren,
gerichtliche Streitigkeiten in Familien und Erbrecht oder eine rein vorsorgliche Beratung
gerichtliche Streitigkeiten in Familien und Erbrecht oder eine rein vorsorgliche Beratung gerichtliche Streitigkeiten in Familien und Erbrecht oder eine rein vorsorgliche Beratung

Einordnung nach der DIN 77230

Die DIN 77230 klassifiziert das Risiko zur Rechtsdurchsetzung als nicht existenzbedrohendes Risiko. Eine Rechtsschutzversicherung dient eher als ergänzender Schutz. Für bestimmte Berufsgruppen (z. B. Angestellte, Selbstständige, Berufskraftfahrer) kann eine entsprechende Absicherung jedoch dringend empfohlen sein – insbesondere bei fehlenden gewerkschaftlichen oder beruflichen Rechtsberatungen.

Kostenbeispiel

Die Prämien variieren stark je nach Leistungsumfang, Anbieter, Selbstbeteiligung und versicherten Lebensbereichen.

Privat, Beruf, Verkehr

Single
240 pro Jahr
  • 250€ Selbstbeteiligung
  • Versicherungssumme: 300.000€
  • mit Innovationsklausel

Privat, Beruf, Verkehr

Familie mit Kinder
270 pro Jahr
  • 250€ Selbstbeteiligung
  • Versicherungssumme: 300.000€
  • mit Innovationsklausel

Privat, Beruf, Verkehr

Senioren (Familie)
165€ pro Jahr
  • 250€ Selbstbeteiligung
  • Versicherungssumme: 300.000€
  • mit Innovationsklausel

Tarife können je nach Anbieter um mehrere hundert Euro abweichen. Ein jährlicher Vergleich lohnt sich fast immer.

Wie geht man nun vor?

1. Bedarf klären:
Welche Lebensbereiche sind risikobehaftet (z. B. Arbeitsverhältnis, Immobilieneigentum, Verkehrsteilnahme)? Sobald alles klar ist, füllen Sie unsere Angebotsanforderung aus. 

2. Tarifvergleich durchführen:
Wir vergleichen für Sie Tarife auf Basis unserer Mindeststandards. Nur Policen, die mindestens diese Standards erfüllen oder übertreffen, sind wirklich empfehlenswert.

3. Anbieterwahl:
Bei der Auswahl berücksichtigen wir alle Tarife, empfehlen aber welche mit einer stabiler Prämienentwicklung, guter Schadenregulierung und überdurchschnittlicher Leistungsquote.

4. Vertrag abschließen:
Sobald ein passender Tarif ausgesucht wurde, kann dieser Zügig zum nächsten Tag oder zur nächsten Hauptfälligkeit abgeschlossen werden.

Was ist ein Versicherungsmakler und welche Aufgaben übernimmt er?

Ein Versicherungsmakler ist ein Vermittler zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern. Er vertritt ausschließlich die Interessen des Kunden und ist verpflichtet, eine objektive und umfassende Beratung sowie eine bedarfsgerechte Auswahl von Versicherungslösungen sicherzustellen.

Während ein Versicherungsvertreter im Auftrag und Interesse eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen handelt, agiert ein Versicherungsmakler ausschließlich im Interesse des Kunden und ist an keine Gesellschaft vertraglich gebunden.

Die Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler bietet eine umfassende Marktanalyse, individuelle Beratung, kontinuierliche Betreuung während der gesamten Vertragslaufzeit sowie Unterstützung im Schadensfall. Der Makler verfolgt stets das Ziel, die optimalen Versicherungsbedingungen für seine Mandanten zu erzielen.

Die Auswahl erfolgt auf Basis einer fundierten Bedarfsanalyse unter Berücksichtigung individueller Risikoprofile und Präferenzen des Kunden. Anschließend werden geeignete Versicherungsangebote objektiv verglichen, um das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis sicherzustellen.

Ja, es können auch bestehende Verträge in die Betreuung übernommen werden. Hierfür ist in der Regel ein sogenanntes Maklermandat erforderlich, welches uns ermöglicht, in allen Angelegenheiten mit dem Versicherungsunternehmen zu korrespondieren.

Wir als Versicherungsmakler arbeiten erfolgsabhängig. Kosten, Gebühren oder gar ein Honorar werden Ihnen daher von uns nicht gesondert in Rechnung gestellt. Als Versicherungsmakler erhalten wir bei Abschluss eines Versicherungsvertrages nach handelsüblichem Gebrauch eine Courtage vom Versicherungsunternehmen. Wichtig: Die Versicherungsbeiträge ändern sich für Sie dadurch nicht, da die Gesellschaften anfallende Abschlusskosten in die Beiträge von vornherein einkalkulieren. Wir verdienen also nur dann, wenn wir wirklich gut sind, heisst: Einen für Sie passenden Versicherungsschutz finden, Sie diesen ebenfalls für geeignet halten und den Vertrag dann über uns abschließen. Wir finden, dass zeigt unsere jahrelange Erfahrung, dass dieses Modell für beide Seiten die fairste Lösung ist. Sie gehen so keinerlei Risiko ein.

Ja, natürlich. Gerade im Schadenfall sind wir ihr erster Ansprechpartner. Wir lotsen sie auch hier durch den Dschungel. Unser Service ist orginäre Leistung unseres Teams und für Sie natürlich kostenlos, sofern der Vertrag von uns betreut wird.

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