Als freier Journalist sind Sie wirtschaftlich eigenverantwortlich tätig – ohne Arbeitgeber, ohne festen Schutz durch gesetzliche Systeme wie bei Angestellten. Umso wichtiger ist es, Ihre beruflichen und privaten Risiken mit den richtigen Versicherungen für Journalisten strategisch abzusichern. Die richtige Kombination aus sozialer Absicherung, Haftungsschutz und Arbeitskraftsicherung bildet dabei das Fundament.
Wir sind die offiziellen Verbandsmakler des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) – spezialisiert auf die Anforderungen freier Medienschaffender. Voraussetzung für unsere spezielle Beratung ist eine Mitgliedschaft im DJV. Diese bringt nicht nur Zugang zu besonderen Versicherungsbedingungen, sondern auch berufspolitische, rechtliche und strukturelle Vorteile – von Presseausweisen bis hin zu branchenspezifischer Rechtsberatung und Honorarschutz.
Als Freiberufler tragen Sie doppelte Verantwortung: für Ihre freiberufliche Tätigkeit und für Ihre persönliche Absicherung. Beides ist eng miteinander verknüpft – fällt eines aus, gerät das andere mit in Schieflage. Genau deshalb ist ein sauber strukturierter Versicherungsschutz unerlässlich.
Private Absicherung: Schutz Ihrer Gesundheit, Arbeitskraft, Familie und Lebensgrundlage
Betriebliche Absicherung: Schutz vor Haftungs-, Rechts- und Vermögensrisiken durch Ihre berufliche Tätigkeit
Ein einzelner Fehler, ein Streit mit einem Kunden oder ein technischer Ausfall kann für Freiberufler existenzbedrohend werden. Gerade, weil Sie mit Ihrem Namen, Ihrem Kapital und oft Ihrer gesamten Energie haften, sind gewisse Versicherungen für Journalisten keine Kür, sondern Pflicht.
Auch Ihre private Absicherung muss stimmen, damit Sie im Ernstfall nicht aus dem Gleichgewicht geraten. Dazu gehören:
Berufsunfähigkeitsversicherung: Wenn Sie nicht mehr arbeiten können, fällt ohne eine BU auch Ihr Einkommen weg.
Krankenversicherung: Pflicht, aber mit Gestaltungsspielraum – Beiträge, Leistungen und Tragfähigkeit müssen bei Ihrer Krankenversicherung passen.
Risikolebensversicherung: Falls Sie Ihre Familie oder einen Kredite absichern müssen.
Private Haftpflichtversicherung: Grundsicherung gegen Alltagsschäden, unabhängig von Ihrer freiberuflichen Tätigkeit.
Existenzsicherung vor Komfort – erst die Risiken absichern, die Ihr Leben grundlegend gefährden können
Früh abschließen, Geld sparen – besonders in der Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt sich ein früher Einstieg langfristig für Sie aus
Verstehen statt blind vertrauen – wir erklären Ihnen klar, was wirklich sinnvoll ist – und was nicht
Individuell statt Standardlösung – Ihre Lebenssituation entscheidet, nicht irgendeine Werbung oder Marketingmaßnahmen
Die Künstlersozialkasse ist das zentrale Element der sozialen Absicherung für freie Journalistinnen. Wer aufgenommen wird, erhält Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, zahlt aber nur etwa 50 % der Beiträge – die andere Hälfte wird aus einem Bundeszuschuss und durch eine Abgabe der Auftraggeber finanziert.
Nachweis einer journalistischen oder publizistischen Tätigkeit
Selbstständige Tätigkeit auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht
Kein Hauptberuf außerhalb des künstlerischen/journalistischen Bereichs
Voller Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung (inkl. Familienversicherung)
Anspruch auf Leistungen der Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente, Altersrente etc.)
Günstigere Absicherung im Vergleich zur freiwilligen Versicherung
Achtung: Wer nicht in der KSK ist, muss sämtliche Sozialversicherungsbeiträge selbst tragen – das ist finanziell eine erhebliche Belastung.
- Versicherungs- & Finanzmakler -
Die private Haftpflichtversicherung sollte Pflicht sein – unabhängig vom Beruf. Sie schützt bei Schäden, die Sie im privaten Alltag versehentlich Dritten zufügen. Ohne Versicherung haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen, unter Umständen lebenslang.
Für freie Journalisten reicht die private Haftpflicht nicht aus. Ihre berufliche Tätigkeit bringt eigene Risiken mit sich – insbesondere finanzielle Schäden durch Veröffentlichungen oder falsche Inhalte.
Deckt Personen- und Sachschäden, die Sie bei der Berufsausübung verursachen – z. B. wenn jemand bei einem Dreh verletzt wird oder Ihr Equipment Drittschäden verursacht.
Absicherung bei reinen finanziellen Schäden, z. B. durch fehlerhafte Berichterstattung, Verletzung von Urheberrechten, Datenschutzverstößen oder Fristversäumnissen.
vs.
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Für Journalisten ist die eigene Arbeitskraft das Fundament der finanziellen Existenz. Wer aufgrund von Krankheit, Unfall oder psychischer Belastung seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, steht ohne private Absicherung schnell vor massiven wirtschaftlichen Problemen. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht in der Regel nicht aus – insbesondere bei selbstständiger Tätigkeit oder wenn noch keine ausreichenden Pflichtversicherungszeiten vorliegen. Deshalb zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu den wichtigsten Versicherungen für Journalisten überhaupt.
Kein Anspruch auf gesetzliche BU-Leistung, da diese faktisch nicht existiert
Krankheit ist häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit – nicht zum Beispiel Unfälle
Früher Abschluss = günstiger Beitrag, weniger Ausschlüsse
Monatliche Rente (frei wählbar, realistisch kalkulieren)
Volle Leistung bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit
Viele Journalisten zögern beim Thema BU, weil sie nicht wissen, wie ihr Gesundheitszustand versicherungstechnisch bewertet wird. Eine anonyme Risikovoranfrage schafft hier Transparenz – ohne Risiko. Dabei prüfen wir unverbindlich bei mehreren Versicherern, ob und zu welchen Konditionen Versicherungsschutz möglich ist, ohne dass personenbezogene Daten in zentrale Informationssysteme wie das HIS gelangen.
Dieses Verfahren wurde maßgeblich von unserem Geschäftsführer Helge Kühl, einem der renommiertesten BU-Spezialisten Deutschlands, entwickelt. Es hat sich heute als Standard für seriöse und diskrete Beratung etabliert. Wir führen diese Voranfragen regelmäßig durch – auch bei komplexeren Fällen – und verfügen über die Erfahrung, realistische und tragfähige Lösungen umzusetzen.
Journalisten sind häufig unterwegs – ob für eine Reportage im europäischen Ausland oder eine langfristige Recherche in Übersee. Dabei genügt der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung (auch über die KSK) in der Regel nicht. Im Ausland greift die GKV nur eingeschränkt, häufig gar nicht – insbesondere außerhalb der EU.
Übernahme der Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlungen im Ausland
Erstattung von Medikamenten, ärztlichen Behandlungen, Diagnostik und Operationen
Übernahme der Kosten für den medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland
Absicherung auch bei Corona-Infektionen, Epidemien oder kurzfristig notwendigen Behandlungen
In vielen Tarifen: Telefonische Soforthilfe, Dolmetscherservice, Klinikorganisation
In Ländern wie den USA, Japan oder der Schweiz können Krankenhauskosten fünfstellige Summen erreichen – Vorkasse ist oft Pflicht
Die GKV übernimmt keine Rücktransportkosten – auch nicht bei Notwendigkeit
Auch bei EU-Aufenthalten besteht nur ein eingeschränkter Leistungsanspruch auf Basis bilateraler Abkommen – Qualität und Verfügbarkeit variieren stark
Reisedauer bis zu einem Jahr
Ohne USA/Kanada
Mit USA / Kanada
Auslandsstudenten, Au-Pairs und Teilnehmern an Work&Travel oder ähnlichen Programmen
Senioren
Journalisten, die in Krisen- bzw. Kriegsgebiete reisen, empfehlen wir anderweitigen Schutz bzw. Journalisten, die länger als ein Jahr ins Ausland reisen, sollten uns kontaktieren. Wir werden mit Ihnen zusammen dann geeignete Vorschläge ausarbeiten.
Laptop, Kamera, Audiorekorder, Drohne, Schnittplatz – technisches Equipment ist das Herzstück journalistischer Arbeit. Ob Interview, Livestream oder Recherche: Ohne funktionierende Technik ist der Auftrag gefährdet. Die Geschäftsinhaltsversicherung und die Elektronikversicherung bieten gezielten Schutz für diese Arbeitsmittel.
Diese Police funktioniert wie eine Hausratversicherung – nur für Ihr Büro, Studio oder mobiles Equipment. Versichert ist alles, was zur Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit benötigt wird:
Versicherte Gegenstände:
Kameras, Mikrofone, Objektive, Lichttechnik
Notebooks, Schnitt- und Produktionstechnik
Speichermedien, Archive, Redaktionsausstattung
Büromöbel, Drucker, sonstige technische Geräte
Lagerbestände (z. B. Merchandise, Bücher, Zubehör)
Feuer, Blitz, Explosion
Leitungswasserschäden
Einbruchdiebstahl und Vandalismus
Sturm und Hagel
Optional: Elementarschäden (z. B. Überschwemmung)
Diese deckt zusätzlich Betriebs- und Bedienfehler, Kurzschluss, Überspannung sowie technische Defekte und Unfälle – auch bei Transport oder Außeneinsätzen.
Mobiles Equipment (z. B. Kameraausstattung im Außeneinsatz)
Drohnen, Multimediageräte, mobile Schnittplätze
Reporter, Kamerateams, VJs und Solo-Journalisten mit hohem Technikeinsatz
Absicherung auch außerhalb des Büros oder Homeoffices
Schnelle Hilfe bei Schäden, Reparatur oder Ersatz
Sinnvolle Ergänzung zur Geschäftsinhaltsversicherung oder als eigenständiger Schutz
Wer heute Versicherungen oder Finanzprodukte abschließen will, steht vor einem unübersichtlichen Markt, unzähligen Angeboten und oft widersprüchlichen Empfehlungen. Genau hier setzt die DIN 77230 – Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte an. Sie ist der erste offizielle Standard in Deutschland für eine neutrale, transparente und nachvollziehbare Finanzanalyse.
Wir arbeiten in unserer Beratung strikt nach dieser Norm – transparent, strukturiert und ohne Produktvorgaben.
Was bedeutet das für Sie konkret?
Die DIN 77230 stellt sicher, dass nicht das Produkt, sondern Ihr tatsächlicher Bedarf im Mittelpunkt steht. Die Analyse ist systematisch aufgebaut und berücksichtigt alle relevanten finanziellen Lebensbereiche:
Absicherung existenzieller Risiken
Vorsorge für Alter, Krankheit und Pflege
Schutz von Eigentum und Vermögen
Liquiditätsplanung und Notfallabsicherung
Die Methodik ist wissenschaftlich fundiert, wurde von Verbraucherverbänden, Versicherern und unabhängigen Experten gemeinsam entwickelt – und schafft genau das, was oft fehlt: Objektivität und Vergleichbarkeit.
Ablauf unserer DIN-gestützten Beratung
Erhebung der Ist-Situation – strukturiert, datenschutzkonform und ohne Verkaufsagenda
Priorisierung nach Bedarf – in drei Stufen: Existenzsicherung, Komfortabsicherung, Vermögensplanung
Konkrete Handlungsempfehlungen – mit klarer Begründung, ohne unnötige Produkte
Transparente Ergebnisdokumentation – nachvollziehbar für Sie, prüfbar für Dritte
Vorteile für Sie als Kunde
Neutralität: Keine versteckten Interessen, keine Produktvorgaben
Verständlichkeit: Klarer Fahrplan statt isolierter Einzellösungen
Vergleichbarkeit: Nachvollziehbare Empfehlungen mit Prioritäten
Vertrauensbasis: Ein standardisierter Rahmen, auf den Sie sich verlassen können
Für wen ist die DIN-Analyse sinnvoll?
Für Berufseinsteiger, die strukturiert und fehlerfrei ins Finanzleben starten wollen
Für Familien und Paare, die gemeinsam planen und absichern möchten
Für Selbstständige, die privaten und beruflichen Bedarf trennen und sinnvoll priorisieren müssen
Für alle, die Beratung ohne Verkaufsdruck, aber mit fachlicher Tiefe erwarten
Ein Versicherungsmakler ist ein Vermittler zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern. Er vertritt ausschließlich die Interessen des Kunden und ist verpflichtet, eine objektive und umfassende Beratung sowie eine bedarfsgerechte Auswahl von Versicherungslösungen sicherzustellen.
Während ein Versicherungsvertreter im Auftrag und Interesse eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen handelt, agiert ein Versicherungsmakler ausschließlich im Interesse des Kunden und ist an keine Gesellschaft vertraglich gebunden.
Die Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler bietet eine umfassende Marktanalyse, individuelle Beratung, kontinuierliche Betreuung während der gesamten Vertragslaufzeit sowie Unterstützung im Schadensfall. Der Makler verfolgt stets das Ziel, die optimalen Versicherungsbedingungen für seine Mandanten zu erzielen.
Die Auswahl erfolgt auf Basis einer fundierten Bedarfsanalyse unter Berücksichtigung individueller Risikoprofile und Präferenzen des Kunden. Anschließend werden geeignete Versicherungsangebote objektiv verglichen, um das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis sicherzustellen.
Ja, es können auch bestehende Verträge in die Betreuung übernommen werden. Hierfür ist in der Regel ein sogenanntes Maklermandat erforderlich, welches uns ermöglicht, in allen Angelegenheiten mit dem Versicherungsunternehmen zu korrespondieren.
Wir als Versicherungsmakler arbeiten erfolgsabhängig. Kosten, Gebühren oder gar ein Honorar werden Ihnen daher von uns nicht gesondert in Rechnung gestellt. Als Versicherungsmakler erhalten wir bei Abschluss eines Versicherungsvertrages nach handelsüblichem Gebrauch eine Courtage vom Versicherungsunternehmen. Wichtig: Die Versicherungsbeiträge ändern sich für Sie dadurch nicht, da die Gesellschaften anfallende Abschlusskosten in die Beiträge von vornherein einkalkulieren. Wir verdienen also nur dann, wenn wir wirklich gut sind, heisst: Einen für Sie passenden Versicherungsschutz finden, Sie diesen ebenfalls für geeignet halten und den Vertrag dann über uns abschließen. Wir finden, dass zeigt unsere jahrelange Erfahrung, dass dieses Modell für beide Seiten die fairste Lösung ist. Sie gehen so keinerlei Risiko ein.
Ja, natürlich. Gerade im Schadenfall sind wir ihr erster Ansprechpartner. Wir lotsen sie auch hier durch den Dschungel. Unser Service ist orginäre Leistung unseres Teams und für Sie natürlich kostenlos, sofern der Vertrag von uns betreut wird.
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