Die Absicherung gegen Krankheitskosten ist existenziell. In Deutschland besteht seit 2009 Krankenversicherungspflicht – entweder über die gesetzliche oder die private Krankenversicherung. Wer zur PKV wechseln kann, steht vor einer weitreichenden Entscheidung. Die PKV bietet differenzierte Leistungen und individuelle Tarife, setzt aber langfristige finanzielle Tragfähigkeit und stabile Lebensverhältnisse voraus.
Die private Krankenversicherung (PKV) ist ein individuelles Absicherungsmodell für Gesundheitskosten. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) basiert sie auf dem Prinzip der Kostenerstattung: Der Versicherte bezahlt die medizinischen Leistungen zunächst selbst und reicht die Rechnung zur Erstattung beim Versicherer ein.
Die Leistungen der PKV ergeben sich aus dem vertraglich vereinbarten Tarif – nicht aus einem gesetzlich definierten Leistungskatalog. Die Absicherung kann dabei ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen umfassen sowie Krankentagegeld, Auslandsbehandlungen oder Sonderleistungen wie Chefarztbehandlung und Einbettzimmer.
Zugang zur PKV haben:
Arbeitnehmer mit Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: 69.300 € brutto)
Selbstständige und Freiberufler ohne Einkommensgrenze
Beamte (über Beihilfe-Modelle)
Studierende (unter bestimmten Bedingungen, freiwillig)
Die Beiträge richten sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang – nicht nach Einkommen. Vorerkrankungen führen zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen. Unvollständige Gesundheitsangaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Ein Wechsel von der GKV in die PKV ist freiwillig – ein späterer Rückwechsel jedoch gesetzlich stark eingeschränkt.
vs.
Im Rahmen der DIN 77230 („Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“) wird die Krankenversicherung als existenziell notwendige Basisabsicherung eingestuft.
Dies liegt nicht nur daran, dass es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung handelt, sondern vor allem auch daran, dass sie dem Schutz der körperlichen und wirtschaftlichen Existenz dient.
Die Krankenversicherung stellt sicher, dass im Krankheitsfall notwendige medizinische Behandlungen, Medikamente und Krankenhausaufenthalte abgesichert sind – unabhängig von der finanziellen Situation des Einzelnen. Ein fehlender oder unzureichender Krankenversicherungsschutz kann daher schnell zu schwerwiegenden Versorgungslücken und langfristigen finanziellen Belastungen führen.
Aus diesem Grund bildet die Krankenversicherung innerhalb der DIN-Logik die oberste Prioritätsstufe.
Es besteht europaweiter Versicherungsschutz. Weltweiter Versicherungsschutz besteht für mindes-tens einen Monat.
Ambulanter Bereich
• Mindeststandards des PKV-Verbandes,
• Psychotherapie im Delegationsverfahren (von Arzt zu Psychotherapeut) ohne besondere Einschränkungen und Selbstbehalte,
• Logopädie & Ergotherapie,
• Verzicht auf Kurortklausel,
• Leistungen über Regelhöchstsätze (2,3-fach) bis zum Höchstsatz (3,5-fach) der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ),
• Verzicht auf Hausarzt- /Primärarztprinzip (sofortiger Facharztbesuch ohne Einschränkungen möglich),
• Keine pauschalen Beschränkungen bei Heilmitteln.
Stationärer Bereich
• Mindestens 2-Bettzimmer mit Chefarztbehandlung (Wahlleistungen),
• Wahlleistungen nicht auf Unfälle/bestimmte Erkrankungen begrenzt,
• Leistungen über Regelhöchstsätze (2,3-fach) bis zum Höchstsatz (3,5-fach) der Gebührenord-nung für Ärzte (GoÄ),
• Stationäre Psychotherapie ohne Genehmigungspflicht
• Stationäre Versorgung in einem Hospiz
Zahnbereich
• Leistungen über Regelhöchstsätze (2,3-fach) bis zum Höchstsatz (3,5-fach) der Gebührenord-nung für Zahnärzte (GoZ),
• Summenbegrenzungen in den ersten Jahren entfallen bei einem Unfall.
1. Schritt: Risikoanalyse mit Stammdaten zurücksenden Zunächst senden Sie uns bitte die beigefügte Risikoanalyse zusammen mit Ihren Stammdaten ausgefüllt zurück.
2. Schritt: Analyse und Empfehlung Wir senden Ihnen, nachdem wir einen Preis-/Leistungsvergleich mit der renommierten Software aus dem Hause Morgen und Morgen durchgeführt haben, – einen Beitrags -/Leistungsvergleich sowie, sofern noch nicht vorhanden, – die Zugangsdaten für unser Servicecenter zu. Hier finden Sie alle notwendigen Formulare, die wir für eine Risikovoranfrage benötigen
3. Schritt: Risikovoranfrage stellen Nutzen Sie zunächst die Musterbriefe im Formularcenter des Servicecenters, um Ihre Gesundheitshistorie möglichst gut zu recherchieren. Füllen Sie dann die entsprechenden Formulare der empfehlenswerten Krankenversicherungen und samt Anlagen zum Gesundheitszustand so gut es geht aus und senden uns diese über unser Kundenportal zurück. Sollten Sie bereits im Besitz von Attesten bzw. ärztlichen Befundberichten sein, ist es sinnvoll, diese ebenfalls an uns zu senden. Wenn Sie die Unterlagen hochgeladen haben, senden Sie uns, der besseren Zuordnung wegen, einen kurzen Erledigungsvermerk per Email zu.
4. Schritt: Vorabprüfung und Weiterleitung Ihre Unterlagen werden durch uns vorgeprüft. Sollten wir bestimmte Angaben benötigen werden wir Sie kontaktieren. Ggf. werden wir weitere Daten durch Schwärzen anonymisieren. Die Gesundheits-fragen und ggf. Selbstauskünfte /ärztliche Befundberichte und Atteste werden von uns mit dem Zusatzhinweis, dass es sich zunächst um eine Risikovoranfrage handelt, an die ausgewählten Versicherungsunternehmen in anonymer Form weitergeleitet.
5. Schritt: Weitere Prüfungen Gegebenenfalls ist eine weitere Prüfung unter Einholung von ärztlichen Attesten/Befundberichten notwendig. Dann kann man dem Versicherer entweder die fehlenden persönlichen Daten weitergeben. Besser aber ist es, wenn Sie diese auf eigene Kosten besorgen. Sie leiten diese Unterlagen an unser Haus weiter. Wir schwärzen dann ggf. wieder einige Angaben, die eine persönliche Identifizierung zulassen würden (z.B. Anschrift) und senden die Unterlagen an den Versicherer.
6. Schritt: Schlussempfehlung Nachdem wir die neuen Prüfberichte von den Versicherungsunternehmen erhalten haben, werden wir Ihnen diese dann zusammen mit einer Einschätzung und entsprechenden Empfehlungen weiterleiten.
7. Schritt: Antrag stellen Wir stimmen uns mit Ihnen ab und entscheiden dann, ob und bei welchem Unternehmen ein Antrag gestellt werden soll. Wir senden Ihnen dann die erforderlichen Antragsunterlagen samt Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen zu. Sie ergänzen die Unterlagen und senden uns diese wieder zu. Erst nach Abgabe dieser Vertragserklärung müssen Sie auch keine dann neu auftretenden Krankheiten / gesundheitlichen Beeinträchtigungen mehr nachmelden. Es sei denn, der Versicherer stellt dann doch noch weitere Nachfragen.
8. Schritt: Abschluss Wir leiten dann die Antragsunterlagen an den Versicherer weiter. Wenn Sie später die Police des Versicherungsunternehmens in den Händen haben, ist der Vertrag zustande gekommen.
Ein Versicherungsmakler ist ein Vermittler zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern. Er vertritt ausschließlich die Interessen des Kunden und ist verpflichtet, eine objektive und umfassende Beratung sowie eine bedarfsgerechte Auswahl von Versicherungslösungen sicherzustellen.
Während ein Versicherungsvertreter im Auftrag und Interesse eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen handelt, agiert ein Versicherungsmakler ausschließlich im Interesse des Kunden und ist an keine Gesellschaft vertraglich gebunden.
Die Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler bietet eine umfassende Marktanalyse, individuelle Beratung, kontinuierliche Betreuung während der gesamten Vertragslaufzeit sowie Unterstützung im Schadensfall. Der Makler verfolgt stets das Ziel, die optimalen Versicherungsbedingungen für seine Mandanten zu erzielen.
Die Auswahl erfolgt auf Basis einer fundierten Bedarfsanalyse unter Berücksichtigung individueller Risikoprofile und Präferenzen des Kunden. Anschließend werden geeignete Versicherungsangebote objektiv verglichen, um das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis sicherzustellen.
Ja, es können auch bestehende Verträge in die Betreuung übernommen werden. Hierfür ist in der Regel ein sogenanntes Maklermandat erforderlich, welches uns ermöglicht, in allen Angelegenheiten mit dem Versicherungsunternehmen zu korrespondieren.
Wir als Versicherungsmakler arbeiten erfolgsabhängig. Kosten, Gebühren oder gar ein Honorar werden Ihnen daher von uns nicht gesondert in Rechnung gestellt. Als Versicherungsmakler erhalten wir bei Abschluss eines Versicherungsvertrages nach handelsüblichem Gebrauch eine Courtage vom Versicherungsunternehmen. Wichtig: Die Versicherungsbeiträge ändern sich für Sie dadurch nicht, da die Gesellschaften anfallende Abschlusskosten in die Beiträge von vornherein einkalkulieren. Wir verdienen also nur dann, wenn wir wirklich gut sind, heisst: Einen für Sie passenden Versicherungsschutz finden, Sie diesen ebenfalls für geeignet halten und den Vertrag dann über uns abschließen. Wir finden, dass zeigt unsere jahrelange Erfahrung, dass dieses Modell für beide Seiten die fairste Lösung ist. Sie gehen so keinerlei Risiko ein.
Ja, natürlich. Gerade im Schadenfall sind wir ihr erster Ansprechpartner. Wir lotsen sie auch hier durch den Dschungel. Unser Service ist orginäre Leistung unseres Teams und für Sie natürlich kostenlos, sofern der Vertrag von uns betreut wird.
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