Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung leistet bei dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen infolge eines Unfalls. Sie ist besonders relevant für Kinder, Berufstätige mit erhöhtem Unfallrisiko (z. B. Berufskraftfahrer) sowie für Personen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. In solchen Fällen dient sie als zumindest partielle Absicherung gegen existenzielle Einkommensverluste.

Unfallversicherung

Das Wichtigste in Kürze

Inhalt

Wieso wir?

Sie können unserer Kompetenz vertrauen!

Versicherungsgrundlagen Hausratversicherung

Ein Unfall im Sinne der privaten Unfallversicherung liegt vor, wenn ein plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt. Auch bestimmte Eigenbewegungen (z. B. Muskelriss bei Anstrengung) können unter diese Definition fallen, sofern sie in den Bedingungen ausdrücklich eingeschlossen sind.

Kernleistung der Unfallversicherung ist die Invaliditätsentschädigung. Diese wird gewährt, wenn eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit eintritt. Grundlage für die Berechnung ist der Invaliditätsgrad, der in der sogenannten Gliedertaxe tabellarisch festgelegt ist.

Beispiele (bei 250.000 € Versicherungssumme):

  • Verlust eines Armes im Schultergelenk → 70 % → 175.000 €

  • Verlust eines Auges → 50 % → 125.000 €

  • Verlust des Gehörs auf einem Ohr → 30 % → 75.000 €

 

Je nach Vertrag kann die Invaliditätsleistung mit einer Progressionsstaffel (z. B. 225 %, 350 %, 500 %) erhöht werden. Das bedeutet: Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad steigt die Auszahlung überproportional. Aufgrund der häufig geringen Invaliditätsgrade in der Praxis (meist < 20 %) ist eine Progression von 225–350 % ausreichend und wirtschaftlich sinnvoll.

Weitere Leistungen (optional)

Je nach Tarif können zusätzlich vereinbart werden:

  • Krankenhaustagegeld mit/ohne Genesungsgeld

  • Übergangsleistungen (bei mittelfristigen Beeinträchtigungen)

  • Todesfallleistung (z. B. 10.000–30.000 € als Vorschuss auf Invaliditätsleistung)

  • Kosmetische Operationen, Bergungskosten, Reha-Zuschüsse

  • Unfallrente (kritisch zu bewerten: meist erst ab 50 % Invalidität)

 

Achtung: Auf teure Verträge mit Beitragsrückgewähr sollte verzichtet werden – diese koppeln unzureichenden Risikoschutz mit schlechten Sparverträgen.

Gesetzliche Unfallversicherung

vs.

Private Unfallversicherung

Einordnung nach der DIN 77230

Im Rahmen der DIN 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ wird das Risiko aufgrund unfallbedingter Einbuße als nicht als zwingend erforderlicher Schutz eingestuft. Sie zählt nicht zur Kategorie „Existenzsicherung“, sondern wird als optionaler Ergänzungsbaustein bewertet.

Eine Empfehlung ergibt sich insbesondere dann, wenn:

  • keine  Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ist (z. B. wegen Vorerkrankungen),

  • eine Tätigkeit mit erhöhtem Unfallrisiko ausgeübt wird (z. B. handwerkliche Berufe, Landwirtschaft, gewerbliche Selbstständigkeit),

  • für nicht erwerbstätige Personen (Kinder, Rentner, Hausfrauen/-männer) dennoch ein finanzieller Auffangmechanismus geschaffen werden soll.

Die Unfallversicherung ist laut DIN kein Ersatz für eine existenzsichernde Einkommensabsicherung, sondern eine Ergänzung mit eng definiertem Leistungsfall (Unfall mit bleibendem Schaden).

Kostenbeispiel

Die Prämienhöhe hängt von Alter, Berufsgruppe, Invaliditätssumme und Progression ab.

150.000€

225% Progression
96€ pro Jahr
  • 20.000€ Todesfallsumme
  • Mindestinvalidität: 1 %
  • Mitwirkungsanteil über 50%

150.000€

350% Progression
106€ pro Jahr
  • 20.000€ Todesfallsumme
  • Mindestinvalidität: 1 %
  • Mitwirkungsanteil über 50%

300.000€

225% Progression
185€ pro Jahr
  • 20.000€ Todesfallsumme
  • Mindestinvalidität: 1 %
  • Mitwirkungsanteil über 50%

Wie geht man nun vor?

1. Bedarf realistisch einschätzen:
Ermittlung des Kapitalbedarfs im Invaliditätsfall (Ziel: Existenzsicherung, Absicherung Umbaumaßnahmen).

Sobald alles klar ist, füllen Sie unsere Angebotsanforderung aus. 

2. Tarifvergleich durchführen:
Wir vergleichen für Sie Tarife auf Basis unserer Mindeststandards. Nur Policen, die mindestens diese Standards erfüllen oder übertreffen, sind wirklich empfehlenswert.

3. Anbieterwahl:
Bei der Auswahl berücksichtigen wir alle Tarife, empfehlen aber welche mit einer stabiler Prämienentwicklung, guter Schadenregulierung und überdurchschnittlicher Leistungsquote.

4. Vertrag abschließen:
Sobald ein passender Tarif ausgesucht wurde, kann dieser zügig zum nächsten Tag oder zur nächsten Hauptfälligkeit abgeschlossen werden.

Was ist ein Versicherungsmakler und welche Aufgaben übernimmt er?

Ein Versicherungsmakler ist ein Vermittler zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern. Er vertritt ausschließlich die Interessen des Kunden und ist verpflichtet, eine objektive und umfassende Beratung sowie eine bedarfsgerechte Auswahl von Versicherungslösungen sicherzustellen.

Während ein Versicherungsvertreter im Auftrag und Interesse eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen handelt, agiert ein Versicherungsmakler ausschließlich im Interesse des Kunden und ist an keine Gesellschaft vertraglich gebunden.

Die Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler bietet eine umfassende Marktanalyse, individuelle Beratung, kontinuierliche Betreuung während der gesamten Vertragslaufzeit sowie Unterstützung im Schadensfall. Der Makler verfolgt stets das Ziel, die optimalen Versicherungsbedingungen für seine Mandanten zu erzielen.

Die Auswahl erfolgt auf Basis einer fundierten Bedarfsanalyse unter Berücksichtigung individueller Risikoprofile und Präferenzen des Kunden. Anschließend werden geeignete Versicherungsangebote objektiv verglichen, um das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis sicherzustellen.

Ja, es können auch bestehende Verträge in die Betreuung übernommen werden. Hierfür ist in der Regel ein sogenanntes Maklermandat erforderlich, welches uns ermöglicht, in allen Angelegenheiten mit dem Versicherungsunternehmen zu korrespondieren.

Wir als Versicherungsmakler arbeiten erfolgsabhängig. Kosten, Gebühren oder gar ein Honorar werden Ihnen daher von uns nicht gesondert in Rechnung gestellt. Als Versicherungsmakler erhalten wir bei Abschluss eines Versicherungsvertrages nach handelsüblichem Gebrauch eine Courtage vom Versicherungsunternehmen. Wichtig: Die Versicherungsbeiträge ändern sich für Sie dadurch nicht, da die Gesellschaften anfallende Abschlusskosten in die Beiträge von vornherein einkalkulieren. Wir verdienen also nur dann, wenn wir wirklich gut sind, heisst: Einen für Sie passenden Versicherungsschutz finden, Sie diesen ebenfalls für geeignet halten und den Vertrag dann über uns abschließen. Wir finden, dass zeigt unsere jahrelange Erfahrung, dass dieses Modell für beide Seiten die fairste Lösung ist. Sie gehen so keinerlei Risiko ein.

Ja, natürlich. Gerade im Schadenfall sind wir ihr erster Ansprechpartner. Wir lotsen sie auch hier durch den Dschungel. Unser Service ist orginäre Leistung unseres Teams und für Sie natürlich kostenlos, sofern der Vertrag von uns betreut wird.

Auch interessant:

[table “Vergleich” not found /]